Nachhaltiges Handeln ist Pflicht – zumindest für viele Unternehmen in Europa. Doch gerade, als sich der Mittelstand an die neuen Spielregeln der CSRD gewöhnt hat, kommt die EU mit der nächsten Reform um die Ecke: die Omnibus-Initiative. Klingt nach Verkehrsregel, ist aber ein echter Gamechanger in der Berichterstattungspflicht.

Die gute Nachricht vorweg: Weniger Bürokratie, mehr Luft zum Atmen. Die EU will Unternehmen entlasten – und zwar deutlich. Vor allem nicht börsennotierte KMUs und Mittelständler profitieren. Trotzdem: Wegschauen ist keine Option. Wer die neuen Spielregeln kennt, nutzt sie strategisch. Wer sie ignoriert, riskiert Mehraufwand, Unsicherheit und verpasste Chancen.

In diesem Artikel zeigen wir, was sich konkret ändert, wer betroffen ist und wie Sie jetzt am besten vorgehen – praxisnah, verständlich und mit klaren Handlungsempfehlungen für Geschäftsführer*innen, Nachhaltigkeitsmanager*innen und alle, die vom Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen betroffen sind.

CSRD-Update: Verschiebung der Berichtspflicht für große Unternehmen

„Stop the clock“ – was bedeutet das?

Eigentlich hätte es jetzt ernst werden sollen: Die CSRD-Berichtspflicht für große Unternehmen ohne Börsennotierung sollte ab dem Geschäftsjahr 2026 scharf geschaltet werden. Doch dann kam die EU-Omnibus-Initiative – und mit ihr der berühmte Satz: „Stop the clock“.

Was dahintersteckt? Ganz einfach: Die Grenze für die Berichtspflicht wird auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden erhöht. Gleichzeitig verschiebt sich das verpflichtende erste Berichtsjahr auf 2027. Für viele Mittelständler bedeutet das: zwei Jahre mehr Zeit – und eine neue Chance, Nachhaltigkeit strategisch zu verankern, bevor der Prüfungsdruck steigt.

Aber Vorsicht: Diese Verschiebung ist noch nicht in trockenen Tüchern. Der Vorschlag liegt beim EU-Parlament und dem Rat. Eine finale Entscheidung steht noch aus – ist aber wahrscheinlich.

Auswirkungen für Unternehmen mit >1.000 Mitarbeitenden

Sie sind nicht an der Börse, haben aber mehr als 1.000 Mitarbeitende? Dann gehören Sie zur sogenannten „zweiten Welle“ der CSRD-Berichtspflicht. Die gute Nachricht: Sie haben (voraussichtlich) bis 2027 Zeit.

Aber was heißt das konkret?

  • Das Geschäftsjahr 2025 kann als Vorbereitungsjahr genutzt werden
  • Datenmanagement, Wesentlichkeitsanalysen, Stakeholderbefragungen – all das lässt sich in Ruhe aufbauen
  • Der erste geprüfte Bericht wird dann für das Geschäftsjahr 2027 fällig – mit „Limited Assurance“, also einer begrenzten Prüfung durch Wirtschaftsprüfer

Nutzen Sie den Puffer! Denn eines ist klar: Die CSRD bleibt. Und wer jetzt investiert – in Prozesse, Know-how und Tools – spart später Zeit, Nerven und Kosten.

Was steckt hinter der EU-Omnibus-Initiative?

Ziel und Bedeutung für Unternehmen

Die EU-Omnibus-Initiative ist kein einzelnes Gesetz, sondern ein Sammelpaket. Ziel: Verschiedene EU-Vorgaben vereinfachen und besser aufeinander abstimmen. Gemeint sind vor allem:

  • CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
  • EU-Taxonomie
  • CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)
  • CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism)

Die EU-Kommission will den Berichtspflichten-Wildwuchs eindämmen und hat das ambitionierte Ziel formuliert: mindestens 25 % weniger Bürokratie, für KMUs sogar bis zu 35 %.

Klingt gut? Ist es auch – wenn man weiß, wie man damit umgeht.

Wen betrifft die Initiative konkret?

Klar ist: Die großen Player bleiben weiterhin voll in der Pflicht. Doch die entscheidenden Erleichterungen betreffen vor allem:

  • Nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden
  • Kapitalmarktorientierte KMUs unter 500 Mitarbeitenden
  • Zulieferer von berichtspflichtigen Unternehmen
  • Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die aber in der EU tätig sind

Für viele mittelständische Industrieunternehmen in Deutschland bedeutet das: spürbare Entlastung – bei gleichzeitig wachsender Verantwortung. Denn auch freiwilliges Reporting will geplant, strukturiert und sinnvoll umgesetzt werden.

Was ist der VSME?

Hinter der Abkürzung VSME verbirgt sich der neue „Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs“. Also ein freiwilliger Standard für kleine und mittlere Unternehmen, die nicht kapitalmarktorientiert sind.

Die Idee: Wer keine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung hat, soll trotzdem die Möglichkeit bekommen, strukturiert und effizient zu berichten – ohne überbordende Anforderungen.

Klingt nach Kompromiss? Ist in Wahrheit ein echter Gamechanger für KMUs:

  • Weniger Aufwand: Nur 50–150 Datenpunkte statt 600–900 wie beim ESRS
  • Klarere Struktur: Angelehnt an die ESRS-Logik, aber viel kompakter
  • Freie Wahl: Unternehmen entscheiden selbst, ob sie berichten – und was sie berichten

Unterschiede zum ESRS-Standard

Im Vergleich zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) punktet der VSME durch seine Übersichtlichkeit. Keine komplexe Datenlage, keine Pflicht zur tiefgehenden Klimaberichterstattung – aber trotzdem kompatibel mit den Anforderungen größerer Kunden oder Banken.

Hier ein paar zentrale Unterschiede:

Aspekt ESRS VSME
Umfang 600–900 Datenpunkte ca. 50–150
Pflicht Ja (bei >1.000 MA) Nein
Zielgruppe Große Unternehmen Kleine & mittlere, nicht gelistete Unternehmen
Struktur Komplex & detailliert Kompakt & verständlich
Flexibilität Gering Hoch

Vorteile und Herausforderungen bei der Anwendung

Der VSME bietet eine einfache Möglichkeit, Nachhaltigkeit sichtbar zu machen – für Banken, Kunden, Lieferketten oder Fördermittelgeber. Gerade für Zulieferer von CSRD-pflichtigen Unternehmen wird der freiwillige Standard zum Wettbewerbsvorteil.

Doch Achtung: Auch freiwillige Berichte müssen glaubwürdig, nachvollziehbar und gut strukturiert sein. Wer hier schludert, verspielt Vertrauen.

Unser Tipp: Nutzen Sie den VSME nicht als Alibi, sondern als Einstieg in ein professionelles Nachhaltigkeitsmanagement – mit klaren Zielen, messbaren Fortschritten und transparenter Kommunikation.

Was fällt weg? Entlastungen durch Omnibus

Wegfall der Berichtspflicht für kapitalmarktorientierte KMUs

Das ist mal eine Ansage: Kapitalmarktorientierte KMUs unter 500 Mitarbeitenden sollen nicht mehr zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein – so der aktuelle Vorschlag. Der ursprünglich dafür gedachte reduzierte Standard „LSME“ (Listed SME Standard) wird nicht weiterverfolgt.

Was das bedeutet?

  • Pflicht gestrichen
  • Vollständiger Rückzug aus der Berichtspflicht
  • Freiwilligkeit statt Muss

Für diese Unternehmen heißt das: Klarheit und Entlastung. Allerdings bleibt ein kleiner Haken: Wer an der Börse ist, wird trotzdem mit Nachhaltigkeitsthemen konfrontiert – sei es durch Investoren oder ESG-Ratings. Wer also gar nichts tut, verliert möglicherweise an Sichtbarkeit und Vertrauen.

Keine sektorenspezifischen Standards mehr

Ein echter Erleichterungsschritt: Die geplanten sektorspezifischen ESRS-Standards werden nicht weiterverfolgt. Damit fällt eine große Komplexitätsquelle weg – insbesondere für Unternehmen aus Maschinenbau, Chemie oder Lebensmittelproduktion.

Das heißt:

  • Weniger Detailvorgaben
  • Mehr Handlungsspielraum
  • Einheitlicher Rahmen für alle Branchen

Gleichzeitig bleibt die Pflicht zur Doppelten Wesentlichkeitsanalyse bestehen. Unternehmen müssen also selbst definieren, welche Themen wirklich relevant sind – statt sich durch seitenlange branchenspezifische Vorgaben zu kämpfen.

Prüfpflicht abgeschwächt: Nur noch begrenzte Sicherheit

Auch bei der Prüfung der Berichte zieht die EU die Bremse:

  • Keine hinreichende Sicherheit mehr erforderlich
  • Stattdessen: „Limited Assurance“ – also eine abgespeckte Prüfung
  • Erst ab 2026 wird eine klare Guideline für diese Prüfungen erwartet

Für Unternehmen bedeutet das: Mehr Flexibilität, geringere Kosten und weniger formale Hürden – zumindest im ersten Berichtsjahr.

Aber: Eine reduzierte Prüfung ist kein Freifahrtschein. Der Bericht muss trotzdem nachvollziehbar, plausibel und strategisch sinnvoll aufgebaut sein. Gerade bei kritischen Stakeholdern wie Banken, Kunden oder Bewerbern zählt Vertrauen – und das entsteht nur durch Qualität, nicht durch Formalien.

EU-Taxonomie & CBAM: Änderungen, die Sie kennen sollten

EU-Taxonomie – neue Umsatzgrenzen und Wesentlichkeitsprinzip

Die EU-Taxonomie war bisher vor allem eins: kompliziert. Und für viele Mittelständler schlicht nicht anwendbar, obwohl sie formal verpflichtet gewesen wären. Mit der Omnibus-Initiative kommt jetzt eine spürbare Entschärfung.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Pflicht zur EU-Taxonomie gilt künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 450 Mio. Euro Umsatz (bisher 150 Mio.)
  • Für alle anderen Unternehmen wird die Anwendung freiwillig
  • Neu eingeführt wird das Wesentlichkeitsprinzip:
    • Nur wirtschaftlich bedeutende Aktivitäten (z. B. mit >10 % Anteil an Umsatz, CapEx oder OpEx) müssen betrachtet werden
    • Bei besonders hohen OpEx (>25 % vom Umsatz) ist ebenfalls eine Prüfung sinnvoll

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

-> Wenn Sie zwischen 150 und 450 Mio. Euro Umsatz liegen, sind Sie raus aus der Pflicht – dürfen aber freiwillig berichten, z. B. um Investoren oder Kunden zu zeigen, dass Sie nachhaltig wirtschaften.

-> Wenn Sie unter 150 Mio. Euro Umsatz machen, können Sie die Taxonomie komplett ignorieren – es sei denn, Ihre Kunden verlangen einen Nachweis.

Achtung: Wer Nachhaltigkeit aktiv kommunizieren will (z. B. im Rahmen eines VSME-Berichts), kommt an der Taxonomie trotzdem nicht vorbei. Denn sie bleibt das zentrale Klassifizierungssystem für „grüne“ Aktivitäten – Stichwort: Green Asset Ratio bei Banken.

Auch der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) wird überarbeitet. CBAM regelt, wie CO₂-Emissionen auf importierte Produkte aus emissionsintensiven Branchen angerechnet werden. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Die Pflicht zur Meldung und Registrierung gilt nicht mehr ab 150 € CO-Wert, sondern erst ab 50 Tonnen pro Jahr importierter Ware
  • Die Zulassung von Importeuren wird vereinfacht
  • Die Berechnung der Emissionen wird standardisiert und einfacher
  • Gilt weiterhin nur für bestimmte Sektoren, z. B.:
    • Zement
    • Eisen & Stahl
    • Aluminium
    • Düngemittel
    • Wasserstoff
    • Elektrizität

Was heißt das konkret für Ihr Unternehmen?

Wenn Sie als mittelständisches Produktionsunternehmen Materialien aus Drittländern importieren, z. B. Stahl oder Aluminium, dann sollten Sie prüfen, ob Sie unter die 50-Tonnen-Grenze fallen. In vielen Fällen entfällt die CBAM-Pflicht komplett.

Dennoch: Klimakosten werden in Lieferketten immer relevanter. Auch wenn Sie nicht direkt betroffen sind, kann CBAM Ihre Einkaufspreise verändern – und das beeinflusst Ihre CO₂-Bilanz und Ihre Nachhaltigkeitsstrategie.

Was bedeutet das für Ihre Berichterstattung?

Status Quo in Deutschland: Hängepartie mit klarer Richtung

In vielen EU-Ländern ist die CSRD längst Gesetz – Deutschland hinkt hinterher. Der Gesetzesentwurf sollte eigentlich schon Ende 2024 beschlossen werden, doch politische Blockaden haben das verhindert. Jetzt läuft sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.

Was heißt das für Ihr Unternehmen?

  • Formal gilt weiterhin die alte NFRD (Non-Financial Reporting Directive) – aber nur noch auf dem Papier
  • Die Umsetzung der CSRD ist nur aufgeschoben, nicht aufgehoben
  • Der Einstieg ins Berichtswesen lohnt sich jetzt, um 2025 strategisch zu nutzen

Die neuen Fristen geben Luft – aber keine Ausrede zum Abwarten. Im Gegenteil: 2025 wird zum Schlüsseljahr, um die Weichen richtig zu stellen.

So nutzen Unternehmen das Jahr optimal:

  • Start der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DWA): Relevante Themen erkennen, priorisieren, kommunizieren
  • Aufbau eines schlanken, belastbaren ESG-Datenmanagements
  • Erstellung eines ersten, freiwilligen Nachhaltigkeitsberichts – z. B. auf Basis des VSME
  • Interne Abstimmungen und Schulungen, um Zuständigkeiten und Prozesse zu klären
  • Kommunikation an Kunden & Partner: „Wir sind bereit – und übernehmen Verantwortung“

Gerade für Unternehmen, die bereits Nachhaltigkeitsthemen wie Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft oder Lieferkettenprüfung angehen, ist 2025 die perfekte Gelegenheit, das Thema strategisch zu bündeln – bevor es ab 2026/2027 ernst wird.

Empfehlungen für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden

Jetzt handeln – nicht warten

Auch wenn die Berichtspflicht vermutlich erst ab Geschäftsjahr 2027 gilt, heißt das nicht: Füße hochlegen. Im Gegenteil. Wer heute startet, spart sich morgen Stress und hohe externe Kosten.

-> Nutzen Sie die kommenden Monate, um Prozesse zu definieren, Verantwortlichkeiten zu klären und internes Know-how aufzubauen.

Denn klar ist: Die Daten müssen Sie trotzdem sammeln. Ob Sie veröffentlichen oder nicht, interessiert Ihre Kunden, Banken und Auditoren oft schon vorher.

Investition in Datenmanagement

Viele Unternehmen verlieren beim Thema Nachhaltigkeit den Überblick, weil die Daten über verschiedene Abteilungen und Excel-Tabellen verstreut sind.

Jetzt ist der Moment, um zu handeln:

  • „Single Source of Truth“ aufbauen – z. B. mit einer Softwarelösung für ESG-Daten
  • Datenverantwortliche ernennen
  • Kennzahlen definieren: Scope-Emissionen, soziale KPIs, Governance-Themen

Denken Sie dabei langfristig: Ein gutes ESG-Datenmanagement spart jährlich Ressourcen, erleichtert Audits und verbessert Ihre ESG-Ratings.

Empfehlungen für KMUs unter 1.000 Mitarbeitenden

Freiwilligkeit clever nutzen: VSME-Bericht als Wettbewerbsvorteil

Keine Berichtspflicht heißt nicht: Nichts tun. Gerade wenn Sie Zulieferer größerer Unternehmen sind, ist der Druck oft indirekt da – durch Kundenanfragen, Ratings oder ESG-Formulare.

Die Lösung: VSME – der freiwillige Bericht nach EU-Logik.

Warum das sinnvoll ist:

  • Geringer Aufwand (50–150 Datenpunkte)
  • Hohe Aussagekraft für Banken, Kunden, Fördermittelgeber
  • Signal an den Markt: Wir übernehmen Verantwortung

-> Empfehlung: Erstellen Sie einen ersten freiwilligen Bericht für das Geschäftsjahr 2025 – idealerweise auf Basis einer pragmatischen Doppelten Wesentlichkeitsanalyse.

Fokussierung auf Klimarisiken & Stakeholderinteressen

Gerade für kleinere Unternehmen gilt: Nicht alles auf einmal. Lieber gezielt vorgehen:

  • Klimarisiken analysieren: Welche Bereiche sind besonders anfällig? Wie hoch ist die CO₂-Belastung?
  • Stakeholder-Feedback einholen: Was erwarten Kunden, Banken, Mitarbeitende?
  • Relevante ESG-Themen priorisieren: z. B. Energie, Ressourcen, Lieferkette

Ein kompakter Bericht mit klarer Priorität ist glaubwürdiger als ein überladener Pflichttext.

Aufwände reduzieren, Nutzen erhöhen

Nutzen Sie einfache Tools und bewährte Formate. Es muss nicht perfekt sein – aber strukturiert, nachvollziehbar und praxisnah.

Tipps für KMUs:

  • Start mit einem Excel-basierten Datensystem – später skalierbar
  • Berichte in verständlicher Sprache verfassen – intern wie extern
  • Einbindung der Geschäftsleitung: Nachhaltigkeit wird glaubwürdig, wenn sie „von oben“ kommt

Fazit: Die neue Freiwilligkeit ist eine Riesenchance – für Reputation, Kundenbindung und Resilienz. Wer jetzt investiert, ist morgen schon auf Augenhöhe mit den Großen.

Vier Optionen für Ihr weiteres Vorgehen

Option 1: Frühstarter – jetzt alles aufsetzen

Ideal für: Unternehmen mit klaren Ressourcen, hoher strategischer Relevanz von Nachhaltigkeit und ehrgeizigen Zielen.

Was Sie tun:

  • Doppelte Wesentlichkeitsanalyse 2025 starten
  • ESG-Datenmanagement aufbauen
  • Ersten Bericht (ggf. VSME) noch 2025 veröffentlichen
  • Prozesse und Strukturen professionalisieren

Ihr Vorteil: Sie sind vor der Pflicht bereit – mit sauberem System, geringeren Kosten und starkem Image.

Option 2: Realist – vorbereiten, aber noch nicht berichten

Ideal für: Unternehmen, die Berichtspflichten 2026/2027 erwarten und keine Ressourcen verschwenden wollen.

Was Sie tun:

  • Internes Gap Assessment: Wo stehen wir, was fehlt?
  • Erste Daten erheben
  • Zuständigkeiten klären
  • Strategie und Zeitplan für 2026 definieren

Ihr Vorteil: Wissen, was auf Sie zukommt – und rechtzeitig starten, wenn es zählt.

Option 3: Fokus-Manager – gezielt einzelne Themen angehen

Ideal für: KMUs mit beschränkten Kapazitäten, die dennoch nicht abgehängt werden wollen.

Was Sie tun:

  • Nur 1–2 ESG-Schwerpunkte wählen (z. B. CO₂, Lieferkette)
  • Interne Stakeholder einbinden
  • Optional: einfacher VSME-Bericht mit Fokus auf diese Themen

Ihr Vorteil: Kosteneffizient und wirksam – ohne sich zu überfordern.

Option 4: Abwarten – bewusst nichts tun

Ideal für: Unternehmen ohne Berichtspflicht, ohne Druck und ohne akute Nachhaltigkeitsthemen.

Was Sie tun:

  • Entwicklung beobachten
  • Kommunikation intern & extern vorsichtig steuern
  • Nur reagieren, wenn gesetzlich notwendig

Ihr Risiko: Chancen verpassen. Kundendruck ignorieren. Später teurer nachholen.

Unser Tipp: Wählen Sie den Mittelweg aus Option 2 und 3 – und entwickeln Sie daraus Ihre eigene, smarte Roadmap.

Fazit: Weniger Druck, aber mehr Verantwortung

Die EU-Omnibus-Initiative bringt spürbare Erleichterung für viele mittelständische Unternehmen. Weniger Berichtspflichten, reduzierte Prüfanforderungen und klarere Schwellenwerte geben mehr Luft zum Atmen – vor allem für KMUs, die bisher von der CSRD überfordert waren.

Aber: Verantwortung verschwindet nicht – sie verschiebt sich. Die neuen Freiheiten sollten nicht als Einladung zum Nichtstun verstanden werden, sondern als strategisches Zeitfenster:

  • Wer vorbereitet ist, kann effizienter und günstiger berichten.
  • Wer freiwillig und strukturiert kommuniziert, stärkt Vertrauen und Wettbewerbskraft.
  • Wer ESG-Daten jetzt sauber aufsetzt, spart später Aufwand und Geld.

Nutzen Sie 2025 als Ihr Jahr der Klarheit. Es muss kein Marathon werden – aber ein guter erster Schritt in Richtung Nachhaltigkeit zahlt sich doppelt aus: für Ihr Unternehmen und für Ihre Wirkung im Markt.

FAQs zur EU-Omnibus-Initiative

1. Muss mein Unternehmen jetzt überhaupt noch berichten?

Das kommt auf Ihre Größe an. Haben Sie mehr als 1.000 Mitarbeitende, wird die Berichtspflicht voraussichtlich erst ab dem Geschäftsjahr 2027 greifen. Kleinere KMUs müssen nicht berichten, können aber freiwillig den VSME-Standard nutzen.

2. Was ist der Unterschied zwischen ESRS, LSME und VSME?

☼  ESRS: Vollstandard für große Unternehmen, verpflichtend.

LSME: Entwurf für gelistete KMUs – wird nicht weiterverfolgt.

VSME: Freiwilliger Standard für nicht-gelistete KMUs – klar empfohlen, wenn Kunden oder Banken Nachhaltigkeitsdaten erwarten.

3. Lohnt sich ein Nachhaltigkeitsbericht auch ohne Pflicht?

Ja – besonders, wenn Sie in Lieferketten von Großunternehmen eingebunden sind, mit Banken verhandeln oder Nachwuchs gewinnen möchten. Ein einfacher, freiwilliger Bericht zeigt: Wir denken voraus.

4. Welche Rolle spielt die doppelte Wesentlichkeit jetzt noch?

Sie bleibt zentral – auch bei freiwilliger Berichterstattung. Die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA) hilft Ihnen, die relevanten ESG-Themen zu erkennen, zu priorisieren und zu kommunizieren.

5. Welche Unterstützung gibt es für die Umsetzung?

Sie müssen nicht alles allein machen. Es gibt:

  • Beratungspartner wie Vanellus & das Consulting Collective
  • Softwarelösungen für ESG-Daten
  • Schulungen und Workshops für internes Know-how Und: Viele Förderprogramme greifen indirekt, wenn ESG-Ziele strukturiert verfolgt werden.
Vanellus

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